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Urteil Förderkreis Offener Kanäle Rheinland-Pfalz wird neu aufgerollt

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Arbeitskreis FTGR überprüft Paragraphen „Prozessbetrug"

Der Arbeitskreis des Vereins „Förderung von Transparenz und Gerechtigkeit in der Rechtspflege Rheinland-Pfalz e.V.“ stellt derzeit Unterlagen zusammen, um das Urteil des Amtsgerichtes Neustadt an der Weinstraße gegen den Förderkreis Offener Kanäle Rheinland-Pfalz aus dem Jahre 2009 noch einmal neu aufzurollen. Der Förderkreis musste im Jahre 2009 an die Gemeindewerke Haßloch 500 Euro zurück überweisen und ist deshalb insolvent geworden. Viele Anhaltspunkte führen auf eine falsche Abwicklung des Prozesses hin. Deshalb werden derzeit die §§ 580 ZPO und § 263 StGB (Prozessbetrug) überprüft, um den Formfehler dem Gericht nachweisen zu können. Mit der Abwicklung und einer möglichen Wiederaufnahme ist noch vor der Sommerpause zu rechnen. (Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=hNys3l_vdZA#t=10

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FTGR beteiligt sich an Forschungsprojekt „watchthecourt“ in Berlin

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Weiteres Netzwerk geschaffen – Bürger setzen sich für ihre Rechte ein - Weiteres Thema: "Prozessbetrug"

Helene Ludwig von der Verkehrsinitiative Edigheim wurde heute einstimmig beim Mitgliedertreffen des Vereins „Förderung von Transparenz und Gerechtigkeit in der Rechtspflege Rheinland-Pfalz e.V.“ mit Sitz in Haßloch, in den Vorstand gewählt. Damit habe man eine weitere Vernetzung von Organisationen geschaffen, die sich für die Rechte der Bürger einsetzen. Einstimmig haben die Mitglieder auch beschossen, an dem Berliner Forschungsprojekt „watchthecourt“ von Professor Schwab teilzunehmen, wo Studenten der Freien Universität Berlin Fehlurteile analysieren, auswerten und auf deren Internetplattform öffentlich machen. Professor Martin Schwab hatte zu Beginn des Forschungsprojektes geurteilt, dass es von Richtern Urteile gebe, die schlichtweg nicht nachvollziehbar und auf den ersten Blick rechtwidrig seien.

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Verein FTGR diskutiert über Kompetenzen von Staatsanwälten und Richtern

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Mitglieder fordern: Rheinland-pfälzische Justizreform muss Novellierung der Gesetzgebung herbeiführen

Eine zwangsweise und unberechtigte Wohnungsdurchsuchung in Haßloch per richterlichen Beschluss, sorgte kürzlich in einer Vorstandssitzung des Vereins „Förderung von Transparenz und Gerechtigkeit in der Rechtspflege Rheinland-Pfalz e.V.“  (FTGR) für viel Zündstoff. Dies teilte der Verein in einer Presseerklärung mit. Nach Rücksprache mit der zuständigen Richterin habe man allerdings erfahren können, dass eine Durchsuchung durch richterliche Anordnung erst erfolgen könne, wenn die Staatsanwaltschaft zuvor diesen Sachverhalt geprüft habe und ein Grund für eine solche Durchsuchung vorliege. Erst wenn ein Staatsanwalt nach dessen Prüfung einen Antrag an den zuständigen Richter stellen würde mit einer entsprechenden Begründung, könne ein Richter dann den Antrag auf Wohnungsdurchsuchung genehmigen oder auch ablehnen. Die Aufgabe eines Richters läge allerdings nicht mehr in der Überprüfung, ob ein solcher Antrag berechtigt sei oder auch nicht.

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