Durch Rechtsbeugung FTGR e.V. in die Insolvenz getrieben
Am 16. September 2017 hat die IG „Justizgeschädigte“ einstimmig beschlossen, eine Amtshaftungsklage als Musterklage für den rechtswidrig in die Insolvenz getriebenen Verein „Förderung von Transparenz und Gerechtigkeit in der Rechtspflege e.V.“(FTGR) beim Amtsgericht Neustadt einzureichen. Einen entsprechenden Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde daher beim Direktor des Amtsgerichts Neustadt, Dr. Matthias Frey (FDP) mit gleichem Datum gestellt. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird damit begründet, dass eine Neustadter Richterin durch ihr Fehl-Urteil den FTGR e.V. in die Insolvenz getrieben hat, so dass der Verein deshalb zahlungsunfähig wurde. Weiterhin wird ihr zur Last gelegt, dass sie mit diesem Fehl-Urteil das Recht gebeugt hat. Auch werden zwei Rechtspflegerinnen beschuldigt, zur Vorbereitung der Insolvenz betrügerische Handlungen vorgenommen zu haben, um rechtswidrig die Kosten gegen den insolventen Verein vollstrecken zu lassen. Ein weiterer Vorwurf im Antrag auf Prozesskostenhilfe richtet sich gegen eine weitere Neustadter Richterin, der Willkür und Schikanen gegen Rechtsanwälte und Bürgerinnen vorgeworfen wird. Gegen sie laufen bereits Dienstaufsichtsbeschwerden, die von der in den Ruhestand versetzten Präsidentin des Landgerichts Frankenthal nicht ordnungsgemäß geprüft worden sind.
Mit der Amtshaftungsklage soll erreicht werden, dass auch die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Neustadter Richterin erneut auf den Prüfstand kommt. Einer Hamburger Rechtsanwaltskanzlei wird zudem in diesem Zusammenhang ebenfalls Rechtsbeugung vorgeworfen. Die IG „Justizgeschädigte“ stützt sich bei ihrem Antrag auf Prozesskostenhilfe auf die Entscheidung des Landes Rheinland-Pfalz, wo das Innenministerium in einem Rocker-Prozess wegen Entwaffnung eines Gremium-Mitgliedes die Gerichtskosten übernimmt.
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