Justizminister Mertin will die Strafanzeige von Christine Kern nicht verstehen?

Christine Kern hat ihren Unmut wegen der verhafteten Journalistin Karin Hurrle mit Verbringung in die JVA Rohrbach im vergangenen September in einem Schreiben vom 07.03.2022 an den Präsidenten des Landgerichts Frankenthal zum Ausdruck gebracht. Sie hatte zuvor am 06.10.2021bereits beim rheinland-pfälzischen Justizminister Mertin gegen den urteilenden Richter des Amtsgerichts Neustadt, Flammann und den Frankenthaler Staatsanwalt Dr. Hempelmann Strafanzeige aus diesem Grunde gestellt. Staatssekretär Dr. Frey (FDP) wurde von ihr angezeigt wegen des Verdachts der falschen Beschuldigung und Unterdrückung der Pressefreiheit.

Seit dieser Zeit geht ein reger Schriftverkehr zwischen ihr, den zuständigen Behörden sowie dem Landgericht Frankenthal hin und her. Justizminister Mertin teilt sie „unverblümt“ mit, dass jeder Bürger, dem eine strafbare Handlung oder der Verdacht auf eine strafbare Handlung bekannt wird berechtigt ist, u.U. sogar verpflichtet ist, dies den zuständigen Ermittlungsbehörden mitzuteilen. So auch im Fall der zu Unrecht verhafteten Journalistin Karin Hurrle, was auch dem Frankenthaler Gerichtspräsident Jenet mitgeteilt wurde.

Das Recherche-Team einiger Internetportale habe sich daher seit einiger Zeit zusammengeschlossen und sich zur Aufgabe gemacht, „Justiz-Willkür“, so wie im Fall der verhafteten Journalistin Karin Hurrle auf den Grund zu gehen, erklärt Christine Kern weiter. „Auch die unzähligen Unterlagen, die uns von Whistleblowern zugespielt wurden, konnten Aufschluss darüber geben, dass unsere Annahme von „Justiz-Willkür“ berechtigt ist. Ergebnis: Weder die Verhaftung, noch die Strafverfahren in der Vergangenheit gegen Karin Hurrle waren berechtigt. Sogar die Gerüchte, die über sie als Redakteurin von Nachrichten Regional sowie als Ehrenamtliche gestreut würden, gäben Anlass, dies den zuständigen Staatsanwaltschaften mitzuteilen und solche „üblen Gerüchte“ strafrechtlich verfolgen zu lassen. Denn egal wer „üble Gerüchte“ in die Welt setze, begehe nach § 186 StGB eine Straftat.

Bei den Recherchen sei schnell klar gewesen, dass Karin Hurrle als Journalistin in Haßloch in ein „Wespennest“ gestochen habe. Nach Meinung vieler Whistleblower soll der politische „Sumpf“ nicht aufgedeckt werden. Örtliche Verfehlungen seien schon jahrelang unter den Teppich gekehrt worden. Eine Aufklärung der Haßlocher Journalistin Karin Hurrle sei der örtlichen Politik schon lange ein Dorn im Auge. Bereits als sie im Jahre 2004 für die SPD in den Gemeinderat von Haßloch eingezogen ist, hat man ihr das Leben schwer gemacht, weil sie nicht immer mitgestimmt hat. Inzwischen hat das Recherche-Team von Insidern unzählige Unterlagen erhalten, wie man sie danach Stück für Stück politisch fertig gemacht hatte. Die erste Strafanzeige erhielt sie vom damaligen CDU-Bürgermeister Ihlenfeld, weil sie mehrmals Aufklärung von „Missständen“ im Haßlocher Badepark verlangte. Die Antwort kann man seinem Schreiben vom 07. Mai 2008 entnehmen. Ein Gespräch habe nie stattgefunden, hat das Recherche-Team erfahren.

Stattdessen habe sie Strafanzeigen um Strafanzeigen erhalten, um sie zunächst als Gemeinderätin mundtot zu machen und die „Missstände“ zu vertuschen, erzählt Karin Hurrle. Dies setze sich bis heute fort. Nachdem man sie im Jahre 2007 aus der Fraktion herausgeworfen habe und ein Internetportal eröffnet habe, seien die Strafverfolgungen ungebremst weitergegangen. Um sie auch als Chefredakteurin von NACHRICHTEN REGIONAL auszuschalten, damit Wahrheiten nicht ans Licht kommen, ging man nun soweit, sie in einer Nacht- und Nebelaktion durch die Polizei Neustadt und Haßloch am 08. September vergangenen Jahres morgens um 6.30 Uhr abzuholen und in die JVA Rohrbach verbringen zu lassen. Am 14.09.2021 wurde sie durch einen unberechtigten HAFTBEFEHL in den Gerichtssaal des Amtsgerichts Neustadt gebracht, wo ihr durch Mithilfe des ihr zugesprochenen Strafverteidigers Bartz von Richter Flammann ein Ordnungsgeld von 8.000 Euro auferlegt wurde. Der sagte nach der Verhandlung zu ihr als Journalistin noch im Gerichtssaal. „Frau Hurrle, schreiben Sie doch nicht so viel“. Dem Strafverteidiger Bartz wurde Auftrag erteilt, gegen das Urteil Berufung einzulegen, was er auch getan hatte. Inzwischen sei Rechtsanwalt Bartz vom Amtsgericht Neustadt entpflichtet worden, berichtet Christine Kern. Es wird vermutet, dass er deshalb vom Amtsgericht Neustadt entpflichtet wurde, weil Karin Hurrle gegen ihn Beschwerde bei der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer eingelegt hatte, da der Verdacht des Parteiverrates bestehe.

Inzwischen hat das Recherche-Team erfahren, dass Karin Hurrle am 22.11.2021 von Rechtsanwalt Bartz eine Unterlassungsforderung wegen des Berichtes in FTGR vom 22.11.2021 erhalten hatte. Der Inhalt seines Schreibens spricht Bände.

Inzwischen hat das Recherche-Team gemeinsam mit Christine Kern auch das Urteil im Strafverfahren gegen Karin Hurrle, AZ.: 5210 Js 28270/10 2 Ds vom 28.11.2014, Amtsgericht Neustadt, urteilende Richterin Julia Berg, unter die Lupe genommen, das einige Rechtsfehler aufweist und somit den Anspruch erfüllt, Revision einlegen zu können oder die Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen. Alleine viele Rechtsfehler machen das Urteil anfechtbar. In der Anklage von Staatsanwalt Dr. Lenz ist der Verurteilten vorgeworfen worden, dass sie unberechtigt „Korruptionsvorwürfe“ gegen die Gemeindewerke erhoben hätte. Die Tatsache, dass von dem damaligen Aufsichtsratsmitglied Gerhard Postel, bereits „Korruption“ in Bezug auf den Wirtschaftsplan in den Raum gestellt wurde, dem allerdings nicht nachgegangen wurde, könnte ein Beweis dafür sein, dass damals bereits was „vertuscht“ werden sollte.

Die damaligen Spendennachweise, dokumentiert im Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Haßloch unter sonstigen betrieblichen Aufwendungen, sind weder von den Gerichten, noch von der Staatsanwaltschaft in Frankenthal angefordert worden, wurde durch Akteneinsicht festgestellt. Diesbezügliche Beweisunterlagen des Wirtschaftsprüfers wurden zur Aufklärung nicht zugelassen, was dem Schreiben vom 24.01.2014 des Wirtschaftsprüfers KPMG, Mainz, zu entnehmen. Dass die von Aufsichtsratsmitglied Gerhard Postel geforderte Aufklärung nie erfolgen konnte, ist ebenfalls aus der Akte ersichtlich. Aus heutiger Sicht kann daher angenommen werden, dass von der Staatsanwaltschaft Frankenthal -warum auch immer- falsch ermittelt wurde.

Das Recherche-Team setzt seine Ermittlungen fort. Wir werden die Öffentlichkeit über das Ergebnis in Kenntnis setzen.

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