Mitglieder fordern: Rheinland-pfälzische Justizreform muss Novellierung der Gesetzgebung herbeiführen

Eine zwangsweise und unberechtigte Wohnungsdurchsuchung in Haßloch per richterlichen Beschluss, sorgte kürzlich in einer Vorstandssitzung des Vereins „Förderung von Transparenz und Gerechtigkeit in der Rechtspflege Rheinland-Pfalz e.V.“  (FTGR) für viel Zündstoff. Dies teilte der Verein in einer Presseerklärung mit. Nach Rücksprache mit der zuständigen Richterin habe man allerdings erfahren können, dass eine Durchsuchung durch richterliche Anordnung erst erfolgen könne, wenn die Staatsanwaltschaft zuvor diesen Sachverhalt geprüft habe und ein Grund für eine solche Durchsuchung vorliege. Erst wenn ein Staatsanwalt nach dessen Prüfung einen Antrag an den zuständigen Richter stellen würde mit einer entsprechenden Begründung, könne ein Richter dann den Antrag auf Wohnungsdurchsuchung genehmigen oder auch ablehnen. Die Aufgabe eines Richters läge allerdings nicht mehr in der Überprüfung, ob ein solcher Antrag berechtigt sei oder auch nicht.

Diese Tatsache habe dann die Gemüter so richtig erhitzt, teilt die Vorsitzende Karin Hurrle weiter mit. Insofern sei bei der Diskussion in der Sitzung auch deutlich geworden, dass Staatsanwälte Bedienstete der Justizbehörden sind, somit habe das rheinland-pfälzische Justizministerium Weisungsbefugnis gegenüber Staatsanwälten, so Karin Hurrle, was den Unmut noch weiter verstärkt habe. Genau dies sei dann auch der Grund gewesen, weshalb der FTGR einen Antrag am 15. Januar 2012 an alle 16 Bundesländer und die Bundesregierung gestellt habe und die unverzügliche Herstellung der richterlichen Exekutivunabhängigkeit auf Landes- und Bundesebene nach den Kriterien der Europäischen Union und des Grundgesetzes forderte. Die wichtigsten Ziele ihres Antrages sehen die Vereinsmitglieder des FTGR in der Umsetzung der Gesetzesänderung, dass künftig sicherzustellen ist,  dass die Staatanwaltschaften unabhängig von den Justizministerien agieren können. Denn gerade in diesem Punkt sei dringender Handlungsbedarf, so die einhellige Meinung des Vorstandes.

Sowohl der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Hans-Josef Bracht  des rheinland-pfälzischen Landtags, als auch der Arbeitskreis Justiz der SPD-Landtagsfraktion hätten sich bereits gemeldet und würden sich mit der Thematik auseinandersetzen. Den Herren Clemens Hoch und Heiko Sippel, des SPD-Arbeitskreises Justiz,  darf der Verein demnächst ihren 21-Punkte-Katalog in Mainz vorstellen, wo die Forderungen noch einmal detailliert vorgetragen werden sollen. Ihr Bedauern habe der Verein darüber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Bündnis 90/Die Grünen bisher noch nicht gemeldet habe. Immerhin stünden gerade die Grünen in der Öffentlichkeit für Transparenz und Bürgerbeteiligung. „Der Verein FTGR sieht jetzt den richtigen Zeitpunkt gekommen, in Anbetracht der angestrebten rheinland-pfälzischen Justizreform, eine Novellierung der Gesetzgebung herbeizuführen“, so die Vorsitzende.

Das nächste Treffen der Mitglieder  findet am 2. Juni 2012, 11 Uhr im Restaurant „Zur Erholung“ in der Speyerer Straße 123 in 67105 Schifferstadt statt.

Wer nähere Auskünfte über den Verein haben möchte, kann sich bei der Vorsitzenden Karin Hurrle, Tel.Nr. 06324/981504, ihrer Stellvertreterin Cordula Butz-Cronauer, Tel.Nr. 06232/854001 oder dem Justiziar Werner Forkel, Tel.Nr. 06349/929370 melden.

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