Arbeitskreis FTGR überprüft Paragraphen „Prozessbetrug“

Der Arbeitskreis des Vereins „Förderung von Transparenz und Gerechtigkeit in der Rechtspflege Rheinland-Pfalz e.V.“ stellt derzeit Unterlagen zusammen, um das Urteil des Amtsgerichtes Neustadt an der Weinstraße gegen den Förderkreis Offener Kanäle Rheinland-Pfalz aus dem Jahre 2009 noch einmal neu aufzurollen. Der Förderkreis musste im Jahre 2009 an die Gemeindewerke Haßloch 500 Euro zurück überweisen und ist deshalb insolvent geworden. Viele Anhaltspunkte führen auf eine falsche Abwicklung des Prozesses hin. Deshalb werden derzeit die §§ 580 ZPO und § 263 StGB (Prozessbetrug) überprüft, um den Formfehler dem Gericht nachweisen zu können. Mit der Abwicklung und einer möglichen Wiederaufnahme ist noch vor der Sommerpause zu rechnen. (Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=hNys3l_vdZA#t=10

Es wird noch gesondert darüber berichtet.

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