Wie Richter Flammann auf einen Allgemeinmediziner Druck ausgeübt hat

Die Recherchen wegen der Verhaftung der Journalistin Karin Hurrle am 8. September in ihrer Wohnung in Haßloch laufen auf Hochtouren. Inzwischen haben sich mehrere Teams zusammengeschlossen, die diesem Fall nachgehen. So liegen mehreren Redaktionen inzwischen Unterlagen vor, wie es zu der Verhaftung am 8. September in der Wohnung der Journalistin kam. Wie bereits von „Justizalltag-Justizskandale“ am 15. September 2021 berichtet, standen an diesem Morgen gegen 6.30 Uhr sechs Polizisten vor ihrer Tür, um einen 60 Tage alten Haftbefehl vom 21.06.2021 zu vollstrecken, siehe Bericht: Massive Menschenrechtsverletzungen der Justiz gegen die Journalistin Karin Hurrle in Deutschland! 72-jährige ans Krankenbett gefesselt/Fußfesseln beim Toilettengang! “Neue” Foltermethoden der Justiz.

Als Grund gaben die Polizeibeamten an, dass Karin Hurrle trotz ordnungsgemäßer Ladung der Hauptverhandlung am 25.03.2021 unentschuldigt ferngeblieben sei. Doch das stimmt nicht. Denn dem Amtsgericht Neustadt lag am 24.03.2021 bereits ein ärztliches Attest vor, weshalb Richter Flammann mit dem Allgemeinmediziner aus Schifferstadt wegen dieses Attestes telefonischen Kontakt aufgenommen hatte. Auch der HAFTBEFEHL vom 21.06.2021 wurde der Journalistin nie zugestellt. Es wird inzwischen vermutet, dass dieser dem Pflichtverteidiger Dustin Bartz von Richter Flammann zugestellt wurde. Auch wurde diese Strafakte ihrem Kölner Rechtsanwalt bis heute nicht zugesandt.

Mittlerweile wird davon ausgegangen, dass die überfallartige Verhaftung von der Haßlocher und Neustadt Polizei von langer Hand geplant war. Auch die Überführung in die JVA nach Rohrbach. Weiteren Recherchen zu Folge, soll diese Verhaftung mit einem noch laufenden Zivilverfahren gegen die Journalistin im Zusammenhang stehen. Das Recherche-Team hat inzwischen Hinweise erhalten, dass am Tag der Verhaftung auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Kläger dieses Zivilverfahrens diese Verhaftung verfolgt haben soll. Zeugen hatten auch darüber berichtet, dass gerade dieser Kläger Wochen zuvor nach einer Vorstandssitzung der Naturfreunden die Verhaftung der Journalistin bereits angekündigt haben soll. Insofern kann aus heutiger Sicht angenommen werden, dass die Verhaftung der Polizei von Redakteurin Karin Hurrle von langer Hand geplant wurde. Es wurde über die Inhaftierung in der JVA von Journalist Heinz Faßbender ausführlich berichtet, siehe der weitere Bericht: Die Verhaftung der Journalistin Karin Hurrle aus Haßloch/Pfalz durch das Amtsgericht Neustadt a.d.W. wirft Fragen zum inneren Gesinnungs-Zustand der Justiz auf. Ist es die organisierte Rache eines FDP-Staatssekretärs aus dem Justizministerium Rheinland-Pfalz?

Wie das Recherche-Team nun feststellen konnte, entspricht die Begründung in dem Haftbefehl vom 21.06.2021, ausgestellt von dem Neustadter Richter Flammann, nicht der Wahrheit. Darin steht wortwörtlich: „Die Verhaftung erfolgt, weil die Angeklagte trotz ordnungsgemäßer Ladung und Belehrung über die Folgen unentschuldigten Fernbleibens ohne genügende Entschuldigung in der Hauptverhandlung vom Donnerstag, 25.03.2021 ferngeblieben ist“.

Das sei gelogen, stellt nun das Recherche-Team fest, dem weitere Unterlagen zur Verfügung zugestellt wurden, u.a. auch das ärztliche Attest vom 24.03.2021 von einem Schifferstädter Allgemeinmediziner. Darin erklärt er die Journalistin für den 25.03.2021 als verhandlungsunfähig. Es sei ein Verbrechen an der Menschlichkeit, wird außerdem festgestellt, dass daraufhin Richter Flammann den Arzt aus Schifferstadt angerufen habe und das ärztliche Attest habe ändern lassen.

Dass der von Richter Flammann beauftragte Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt Dustin Bartz da auch noch mitmache, sei Anstiftung einer Straftat. Denn anhand der Aktenlage habe Rechtsanwalt Bartz sehen müssen, dass sowohl das ärztliche Attest, wie auch das Schreiben an Richter Flammann darin enthalten ist. Berufung wurde inzwischen vom Kölner Rechtsanwalt eingelegt. Die eingelegte Berufung von dem Neustadter Rechtsanwalt Bartz und seine Begründung ist hanebüchen. Ihm sollte die Zulassung als Rechtsanwalt entzogen werden.

Obwohl gegen Rechtsanwalt Bartz schon lange vor der Verhaftung der Journalistin und der Übertragung der Pflichtverteidigung ein Antrag wegen Befangenheit von ihr beim Amtsgericht Neustadt gestellt wurde, weil die Kanzlei in einem anderen Strafverfahren gegen sie, die Gemeindewerke Haßloch vertreten hatte, wurde dieser Antrag überhaupt nicht bearbeitet. Diese Tatsache wurde anscheinend auch von Rechtsanwalt Bartz ignoriert, obwohl ihm der Strafantrag der Gemeindewerke Haßloch zur Verfügung gestellt wurde. Nun hat die Redakteurin von NACHRICHTEN REGIONAL Beschwerde wegen Mandantenverrat und Beihilfe zur vorsätzlichen Körperverletzung bei der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer eingereicht. Als weiterer Aspekt wurde der Kammer und auch dem Justizministerium Rheinland-Pfalz mitgeteilt, dass der gleiche Tatvorwurf von dem ehemaligen Direktor Frey (FDP)  schon einmal bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal angezeigt und bereits im Februar 2020 vor dem Amtsgericht Neustadt verhandelt wurde. In dem gleich gelagerten Strafverfahren wurde der Journalistin Karin Hurrle wegen ihrer Berichterstattung eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung von Richter AMATO auferlegt. Gegen dieses Urteil wurde bereits Berufung eingelegt, das derzeit beim Landgericht Frankenthal anhängig ist. Fest steht, so das Recherche-Team: „Zwei mal für die gleiche Tat kann man nicht angeklagt werden“. Als guter Jurist hätte dies auch Rechtsanwalt Dustin Bartz wissen müssen.

Mittlerweile liegt dem Recherche-Team das ärztliche Attest des Arztes vom 24.03.2021 vor, das dem Amtsgericht Neustadt, und hier Richter Flammann ordnungsgemäß zugestellt wurde. Dem Schreiben des Allgemeinmediziners vom 24.03.2021 kann entnommen werden, welchen Druck dieser Richter auf den Arzt ausgeübt hat und deshalb von ihm das ärztliche Attest abgeändert wurde. Weiteren Unterlagen konnte das Recherche-Team nun entnehmen, dass inzwischen gegen Richter Flammann, den Anzeigenerstatter, Staatssekretär Dr. Mathias Frey (FDP) und den Ankläger, Staatsanwalt Dr. Hempelmann, von mehreren Personen bei der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken Strafanzeige und Strafantrag wegen Freiheitsberaubung, Verdacht auf vorsätzliche Körperverletzung, Verstoß gegen das Übermaßverbot und Unterdrückung der Pressefreiheit gestellt wurde.

Sobald die Bearbeitung mit Aktenzeichen bestätigt wurde, wird das Recherche-Team weiter darüber berichten.

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