Er hat es mal wieder auf den Punkt gebracht

Der investigative Journalist Heinz Faßbender hat es mit seiner Presseanfrage an den Diplom-Psychologen der Stadtklinik Frankenthal, Robert Krajewski, wieder mal auf den Punkt gebracht. Er geht auch hart ins Gericht mit der Justiz und insbesondere mit deren „Erfüllungsgehilfen“. Er kritisiert die Gutachter, die von den Gerichten nur dazu auserkoren wurden, um Menschen in die Psychiatrie einsperren zu lassen. „Im 80. Jahrestag-Gedenken der Wannseekonferenz zur Organisierung der Endlösung der Judenfrage erinnern derartige „neue/alte“ Verfolgungen – nicht nur gegen die Journalistin Karin Hurrle – an den Vernichtungswillen, durch das Gewaltmonopol, kritische Berichterstatter/innen auszuschalten“, bemängelt Faßbender weiter. Mittel zum Zweck sei die totalitäre Zensur im Anschein der „Rechtsstaatlichkeit“ durch eine reibungslos funktionierende Verwaltungsmaschinerie, Ressortabgestimmt, durch Vorlagen und Abläufe organisiert – wie es auch die Protokolle der Wannseekonferenz belegten. Gleichermaßen diene diese Nummer des „Rechtsstaates“ der Abstrahierung wie der Verschleierung des eigentlichen Vorhabens – auch noch durch ein „Gutachten“ die Endlösungsfrage der Pressefreiheit herbeizuführen und Journalisten und Journalistinnen für unzurechnungsfähig als „Ballastexistenzen“ zu erklären.

Der Journalist Faßbender hat auch den „Sachsensumpf“ aufgedeckt

Heinz Faßbender recherchiert schon viele Jahre „Justiz-Fälle“. Sein journalistischer Schwerpunkt ist die Justiz und hier besonders die Opfer. Heinz Faßbender sieht die Aktivitäten der Justiz sehr kritisch und auch die Verbundenheit von
Juristen mit den Deutschen Versicherungen. Diese könnten sich staatliche Juristen/Richter kaufen und bekommen als Lohn ein genehmes „Urteil“, kritisierte er schon 1995 in einer DPA-Featuremeldung, die in allen Deutschen Tageszeitungen veröffentlicht wurde und für erhebliche Furore sorgte. Auch ZDF-Frontal (damals noch Studio 21) oder die damals bestehende ZDF-Redaktion Kennzeichen D arbeiteten gerne mit Faßbender zusammen. Nach der Wende deckte er in Leipzig Betrügereien bei der Rückgabe von Alt-Immobilen auf, die eine Ost – West – Clicke im Rathaus, im Stadtparlament und den Parteien im eigenen wirtschaftlichem Interessen durchzog. Heute sagt man, dass dieser Filmbeitrag der Anfang für weitere Recherchen von Kollegen zur allbekannten Sachsensumpfaffäre war, die nach Meinung von Faßbender bis heute nicht aufgeklärt ist und nur die Spitze des Eisberges berührte. Der bekannte TV-Journalist wurde im Jahre 2001 selbst Opfer einer Gewalttat in Tschechien bei Recherchen. Dort recherchierte er im Bereich von Kindesmissbrauch im Internetzeitalter. Seine Recherchegegner folterten ihn und wollten somit ein Exempel statuieren. Er musste danach mehrere Jahre behandelt werden und hat sich heute noch nicht völlig von diesem Überfall erholt. Seit mehreren Jahren arbeitet nur noch im Sinne exemplarischer journalistischer Aufklärung und der Ausbildung von Journalisten. Insofern kann man auch seine heutige Presseanfrage an den Diplom-Psychologen Krajewski verstehen, die wir unseren Leserinnen und Lesern nicht vorenthalten möchten. Faßbender schreibt:

Und hier Faßbenders Presseanfrage:

„Herr Dipl.- Psych. R. Krajewski,

Das Landgericht Frankenthal hat eine Psycho-Untersuchung der Journalistin Karin Hurrle „angeordnet“.  Sie, Herr Dipl. – Psych. wollen diese Untersuchung am 2.06.2022 durchführen. Die Verurteilungs-„Verhandlung“ soll am 14.06.22 stattfinden. Wozu dann noch das „Gutachten“?

Ihnen müsste ja bekannt sein, dass Sie vor Erstellung eines „Gutachtens“ vollumfänglich über den Gesundheitszustand des „Untersuchungsobjektes“ informiert sein müssten. Ihnen liegen selbstverständlich auch die Fragestellungen des Gerichtes vor, die es zu „untersuchen“ gilt und insoweit zum gewünschten Ergebnis führen sollen.

Allseits bekannt ist auch, dass gerade das Amts- und Landgericht Frankenthal in beängstigender Schurkenstaat-Penetranz seit Jahren eine willkürliche Verfolgung  gegen die Journalistin Karin Hurrle betreibt, um sie zum Schweigen zu bringen. Dass sie wegen einer angeblichen Verleumdung unentschuldigt einen Verhandlungstermin nicht wahrgenommen haben soll und deshalb sogar – trotz Haftunfähigkeit – zur „Sicherung des Verfahrens“ verhaftet wurde – ist der Höhepunkt der gewaltgeteilten Staatsmacht, die sich in Organisationseintracht zur gemeinsamen Niedertracht im „demokratischen“ Rheinland-Pfalz Schulter an Schulter verbrüdert haben. (Siehe Artikel: Massive Menschenrechtsverletzungen der Justiz gegen die Journalistin Karin Hurrle in Deutschland! 72-jährige ans Krankenbett gefesselt/Fußfesseln beim Toilettengang! „Neue“ Foltermethoden der Justiz.)

Diese Justiz führt nur noch einen bösartigen Krieg gegen die Freiheit, der Meinung, verbriefte Rechte und jene Bürger, die ein derartiges Handeln kritisieren, selbst dann, wenn sie in Beschwerdeschriften Ungerechtigkeiten der Behörden vorgetragen und erst recht, wenn die Justiz öffentlich kritisiert wird. Offensichtlich in „konzertierter Aktion“ wird jetzt schon wieder mal „ermittelt“, weil Hurrle über einen Justizskandal in Baden-Württemberg berichtet hatte, bei dem der Innenminister Thomas Strobl (CDU) eine erhebliche Rolle spielen soll. Auch eine andere Kollegin, die ebenso seit Jahren durch den Staat gestalkt wird, muss sich mit diesem Verfolgungswahn der Staatsgewalt beschäftigen.(Siehe Artikel: nachrichten-regional.de/baden-wuerttembergs-innenminister-strobl-cdu-lehnt-weiterhin-ruecktrittsforderungen-der-opposition-ab/)

Im 80. Jahrestag-Gedenken der Wannseekonferenz zur Organisierung der Endlösung der Judenfrage erinnern derartige „neue/alte“ Verfolgungen – nicht nur gegen die Journalistin Karin Hurrle – an den Vernichtungswillen, durch das Gewaltmonopol, kritische Berichterstatter/innen auszuschalten. Mittel zum Zweck ist die totalitäre Zensur im Anschein der „Rechtsstaatlichkeit“ durch eine reibungslos funktionierende Verwaltungsmaschinerie, Ressortabgestimmt, durch Vorlagen und Abläufe organisiert – wie es auch die Protokolle der Wannseekonferenz belegen. Gleichermaßen dient diese Nummer des „Rechtsstaates“ der Abstrahierung wie der Verschleierung des eigentlichen Vorhabens – auch noch durch ein „Gutachten“ die Endlösungsfrage der Pressefreiheit herbeizuführen und Journalisten und Journalistinnen für unzurechnungsfähig als „Ballastexistenzen“ zu erklären.

Einer Untersuchung der University of Amsterdam und Greenpeace International zufolge ist Verleumdung mit 93 Prozent das am häufigsten verwendete Mittel, um Kritiker zum Schweigen zu bringen. Auch bei der Ermittlung und Verfolgung von angeblichen Beleidigungen ist die deutsche Justiz ganz groß dabei. (Siehe Artikel: Der beleidigte Staat! Hundertausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

Für alle möglichen Arten von Einschüchterungsklagen gibt es einen Fachbegriff: SLAPP, kurz: „Strategic Lawsuits against Public Participation“, was auf Deutsch „strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“ heißt. Betroffen sind Journalisten, Aktivisten, Medien und NGOs und andere engagierte Personen – all jene eben, die Missstände aufdecken und die mächtigen Konzerne, Lobbyisten oder Verbände zum Schweigen bringen wollen. Menschen, die ökologische, soziale und andere Missstände anprangern, sollen mundtot gemacht werden. Während langer, zäher Prozesse werden Betroffene an ihrer Arbeit gehindert, psychologisch zermürbt und finanziell ruiniert. Den Klägern geht es meist darum, ein Exempel zu statuieren und weitere Kritiker abzuschrecken. In autoritären Staaten war dies schon immer gang und gäbe. Seit einigen Jahren wird die Methode auch in Europa von Unternehmen, Regierungen, der Justiz und mächtigen Einzelpersonen angewandt.

EU-Abgeordneten haben diesem Justizmissbrauch durch SLAPPs den Kampf angesagt. In den meisten Fällen werden Menschen in dem Land, in dem sie leben, vor Gericht gezerrt. Es ist an der Zeit, gegen Verleumdungsklagen auf rechtlicher Ebene aktiv zu werden.

Am 11. November 2021 votierte die Mehrheit des EU-Parlaments für einen besseren Schutz von NGOs, Zivilgesellschaft und Journalisten vor missbräuchlichen Klagen. Stalking bezeichnet wiederholtes widerrechtliches Verfolgen, Nachstellen, penetrantes Belästigen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen deren Willen bis hin zu körperlicher und psychischer Gewalt.

Nach diesem Vortrag müsste sich deshalb für Sie Herr Dipl. – Psych. die Frage stellen, was ist in diesem Lande eigentlich mit der Justiz los. Für Traumatisierte aus dem Kriegsgebiet der Ukraine – es ist in Russland, unter Androhung von 15. Jahren Haft, verboten „Krieg“ zu sagen – gibt es keinen Behandlungstermin beim Psychologen – aber die Justiz vergibt großzügig auf Kosten des Steuerzahlers Untersuchungsaufträge wegen unliebsamer Berichte im Lande der Pressefreiheit und führt somit einen unerbittlichen Hass-Krieg gegen das eigene Volk.

Stalking bezeichnet wiederholtes widerrechtliches Verfolgen, Nachstellen, penetrantes Belästigen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen deren Willen bis hin zu körperlicher und psychischer Gewalt. Das alles musste Frau Karin Hurrle über sich seit Jahren ergehen lassen. Häufige Motive sind das Ausüben von Macht, Dominanz und Kontrolle über die Gestalkte. Frau Hurrle soll einfach nur ihren Mund halten.

Sie sollten deshalb gerade bei diesem Auftrag ermitteln, ob Ihre Auftraggeber an psychischen Erkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen leiden. Denn gerade diese bekannten wiederholten Gewaltausbrüche an Leib und Seele gegen die Journalistin sind entweder psychisch bedingter Machtmissbrauch (Behandlungsbedürftig? – Behandlungsresistenz?) oder die urdeutsche Fortführung – der Metapher für eine Beamten – Juristen-Generation, die keine Gewissensbisse hat, nach Motto „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein“ in Begründung des NSDAP – Marienrichter Hans Filbinger (Zeitangemessen nur subtile oder der Wunsch nach mehr?) Todesurteile zu beschließen, gehabt zu haben und auch zu können.

Deshalb sollten gerade jene Berufszweige – die mit ihren „Gutachten“ Unliebsame als „Ballastexistenzen“ und „unnütze Esser“ in die“ Euthanasie-Vernichtung“ der Presse- und Meinungsfreiheit als „lebensunwertes Leben“ im Auftrag der Justiz „Ver-Gutachten“, sich immer Fragen, werde ich hier Mittel zum Zwecke und zum Haupt-Mittäter gemacht – weil die Justiz wenn dieser Wahn – sollte er mal auffliegen – behauptet, der Gutachter hätte „die Persönlichkeit- durch „gerichtliche“ Betreuungsvernichtung ja so empfohlen, um den Delinquenten nachhaltig in der Isolationshaft zu entsorgen – weil „sie“ ihren Mund nicht halten kann – Psychisch bedingt – auf Russisch; „in Schutzhaft“ genommen.

Jeder hat das Recht -NEIN – zu sagen – selbst Soldaten oder Beamte!

Das wollte ich Ihnen, Herr Dipl.- Psych. R. Krajewski, zur Ihrer Begutachtungsvorladung mal sagen.

In diesem Sinne seien Sie wachsam und der Demokratie- Meinungs- und Pressefreiheit gewogen! Machen Sie sich nicht zum Mittäter gegen die Menschlichkeit.

Sie sollten sich zu meinem Vortrag äußern.

Heinz Faßbender

Journalist
(Journalistische Kurzvita anbei)“

cc. Pressestelle des Landgerichtes (4 Ns 5036 Js 9778/15) , des Amtsgerichtes, Staatsanwaltschaft , Justizministerim RP, Ministerpräsidentin, Betroffene.

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