Schutz vor SLAPP-Klagen in Deutschland und Europa – Veranstaltungshinweis des Ministeriums der Justiz NRW

Am Montag, den 21. März 2022 um 11:30 Uhr wird es eine Live-Online-Diskussion aus der Vertretung des Landes Nordrhein-Westphalen bei der EU zum Thema „Klagen als Schikane – Schutz vor SLAPP-Klagen in Deutschland und Europa“ geben. Dabei geht es um die Initiative der Europäischen Kommission zum Schutz von Opfern missbräuchlicher Klagen (Strategic Lawsuits Against Public Participation – SLAPP). Mit diesen Methoden werden u.a. Journalistinnen und Journalisten mundtot gemacht, die öffentliche Missstände anprangern. Anmeldefrist für diese Veranstaltung war der 16.03.2022.

Wie sind SLAPP-Klagen effektiv zu verhindern?

Das Thema steht im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit, Schutz des Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf ein faires Verfahren. Von der Initiative sind u.a. neue Anforderungen an das Verfahrensrecht der Mitgliedsstaaten zu erwarten, um SLAPP-Klagen effektiv zu verhindern. Expertinnen und Experten diskutieren die Frage der Notwendigkeit einer europäischen Rechtsetzung und ihre möglichen Auswirkungen auf das nationale Recht der Mitgliedsstaaten.

Das Programm: Grußworte von Peter Biesenbach, Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen und Renate Nikolay, Kabinettschefin von EU-Kommissionsvizepräsidentin für Werte und Transparenz Vera Jourová, Diskussion: Dr. Judit Bayer, habil., außerordentliche Professorin an der Budapest Business School, Senior Reserch Fellow, Universität Münster, Gernot Lehr, Rechtsanwalt und Partner, Redeker Sellner Dahs, Bonn, Dr. Felix W. Zimmermann, Chefredakteur Legal Tribune Online (LTO) Köln.

Durch SLAPP-Klagen werden Kritiker eingeschüchtert

SLAPPs steht für „Strategic Lawsuits against Public Participation” – zu Deutsch strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung. Mit diesem Begriff wird eine rechtsmissbräuchliche Form von Klagen bezeichnet, mit denen Kritiker:innen eingeschüchtert werden und ihre Kritik aus der Öffentlichkeit verbannt werden soll. In der englischen Abkürzung (slap; Ohrfeige, Schlag ins Gesicht) wird die Wirkung solcher Klagen auf die Betroffenen deutlich: Wer „ge-slapp-t“ wird, dem stehen oft hohe Anwaltskosten, jahrelange Gerichtsprozesse und horrende Schadensersatzzahlungen ins Haus. Den Kläger:innen geht es in erster Linie nicht darum, vor Gericht Recht zu bekommen, sondern darum, Kritiker:innen mundtot zu machen. Betroffene werden mit haltlosen Klagen überzogen, die ihre finanziellen und zeitlichen Ressourcen erschöpfen und sie psychologisch zermürben sollen. Das Kalkül hinter den Einschüchterungsversuchen: Die Beklagten sollen unter dem Druck einknicken und ihre kritischen Äußerungen zurückzuziehen – und selbst wer standhält, muss so viel Zeit und Geld in die Verteidigung vor Gericht investieren, dass die inhaltliche Arbeit unmöglich gemacht wird.

Auch die Redakteurin von ARCHEVIVA kann ein Lied über Verfolgungen wegen ihrer kritischen Berichterstattung singen, was auch ihrem neuesten Bericht zu entnehmen ist. Seit dem Jahre 2000 muss sich die freie Journalistin gegen SLAPP-Klagen zur Wehr setzen, http://www.archeviva.com/online-veranstaltung-klagen-als-schikane-gegen-journalisten/, weil man sie – wie viele andere Journalisten – mundtot machen will. Doch auch ihr Kampf für eine freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit geht weiter.

Auch die Haßlocher Redaktuerin ist von SLAPP betroffen

Auch die Haßlocher Journalistin Karin Hurrle ist schon jahrelang durch SLAPP-Klagen betroffen. Initiiert wurden diese von der Haßlocher Politik. Um sie als Redakteurin „mundtot“ zu machen, ging die Staatsgewalt soweit, dass man sie in einer Nacht- und Nebelaktion im September letzten Jahres durch die Polizei in ihrer Wohnung mit einem „fingierten“ Haftbefehl abholen und sie in den Gerichtssaal zum Neustadter Amtsgericht bringen ließ. Dort urteilte Richter Flammann mit Zustimmung des von ihm ernannten Pflichtverteidiger Dustin Bartz, dass sie in die JVA nach Rohrbach verbracht wird.

Es wird nochmals gesondert darüber berichtet.

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56 Antworten

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