Bundesrechtsanwaltskammergibt dazu ihre Stellungnahme ab

Die Europäische Kommission will Journalistinnen und Journalisten sowie Menschenrechtsverteidiger besser gegen missbräuchliche Gerichtsverfahren schützen. Sogenannte SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuits against Public Participation) sollen diese Personen daran hindern, über Angelegenheiten zu informieren, die von öffentlichem Interesse sind.“, so steht es auf der offiziellen Website der Europäischen Union geschrieben. Eine Initiative gegen SLAPP Klagen hat dazu aufgerufen, sich daran zu beteiligen. Bisher hat unsere Redaktion lediglich eine diesbezügliche Stellungnahme Nr. 16/2022 der Bundesrechtsanwaltskammer Berlin im Internet gefunden, worin diese im April unter der Registrierungsnummer 25412265365-88 folgendes geantwortet hat:

Expertinnen und Experten der BRAKS füllen Fragebogen aus

„Die Bundesrechtsanwaltskammer ist die Dachorganisation der anwaltlichen Selbstverwaltung. Sie vertritt die Interessen der 28 Rechtsanwaltskammern und damit der gesamten Anwaltschaft der Bundesrepublik Deutschland mit rund 166.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gegenüber Behörden Gerichten und Organisationen – auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.

Die Bundesrechtsanwaltskammer bedankt sich für die Möglichkeit, an der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur Initiative gegen SLAPP Klagen teilnehmen zu dürfen. Auf den Fragebogen der Konsultation, antwortet sie auf Grundlage der Erfahrungen ihrer Expertinnen und Experten, siehe entsprechend ausgefüllter Fragebogen.

EU-Kommission tritt ein für die Wahrung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte

Die Europäische Kommission hat diese Initiative gegen SLAPP Klagen deshalb ins Leben gerufen, da die Wahrung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte im Arbeitsprogramm der Kommission („Politische Leitlinien“) hohe Priorität hat. Deshalb zähle der Schutz von Journalistinnen und Journalisten sowie der Zivilgesellschaft vor strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligungen (sogenannte SLAPP Klagen) zu den wichtigsten Maßnahmen des Europäischen Aktionsplans für Demokratie. Das Europäische Parlament, das sich dieses Themas ebenfalls annimmt, arbeitet derzeit einen Initiativbericht aus. Auch ARCHEVIVA hat bereits zu diesem Thema Stellung bezogen: http://www.archeviva.com/?s=SLAPP. NRW hatte das Thema SLAPP-Klagen bereits per Online-Schaltung mit Brüssel diskutiert, wo auch der Justizminister Biesenbach von NRW zu Wort kam:

SLAPP-Klagen sind in der Regel unbegründete Klagen

Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (Strategic Lawsuits against Public Participation, SLAPP Klagen) sind eine relativ neue Form der Belästigung und werden zunehmend gegen Journalistinnen, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger/innen und andere Akteure (wie Medienunternehmen oder Organisationen der Zivilgesellschaft) eingesetzt, denen der Schutz des öffentlichen Interesses ein Anliegen ist. Bei SLAPP-Klagen handelt es sich in der Regel um unbegründete Klagen, die von einflussreichen Personen oder Körperschaften (Unternehmen oder staatlichen Stellen) gegen schwächere Parteien eingebracht werden, die sich kritisch zu einer Frage von großem öffentlichen Interesse äußern. Ziel ist es, diese einzuschüchtern und letztendlich zum Schweigen zu bringen, heißt es in den Aufruf gegen SLAPP-Klagen weiter. Die Betroffenen werden finanziell durch beispielsweise hohe Schadenersatzansprüche oder eine möglichst lange Verfahrensdauer geschädigt.

Auswertung des Arbeitspapiers verdeutlicht zunehmenden Druck auf Journalistinnen und Journalisten

Die Untersuchungen der Europäischen Kommisision hätten gezeigt, dass SLAPP Klagen in der EU immer häufiger vorkommen. Auch die Plattform des Europarates, auf der Warnungen zu SLAPP-Klagen eingestellt wurden, mache den zunehmenden Druck auf Journalistinnen und Journalisten in Europa deutlich. Angesichts des Schadens, der auf diese Weise Menschen zugefügt werde, die eine Schlüsselrolle bei der Wahrung der Demokratie in der EU spiele und so dem öffentlichen Interesse diene, müsse die EU rasch und entschlossen handeln, um SLAPP-Klagen einzudämmen, heißt es in dem Aufruf weiter.

Die Kommission führt diese Umfrage durch, um herauszufinden, was die EU dagegen tun kann. Mit der Umfrage werden zwei Ziele verfolgt:

Es sollen die Probleme in diesem Bereich ermittelt und die Meinung der Öffentlichkeit darüber eingeholt werden, wie diese Probleme behoben werden könnten.

Die Öffentlichkeit soll dazu befragt werden, welche legislativen und nichtlegislativen Maßnahmen gegen SLAPP-Klagen ergriffen werden sollen.

Auch die Redaktion von NACHRICHTEN REGIONAL klärt über SLAPP-Klagen auf und hat bereits eine ANFRAGE an die Europäische Kommission gerichtet. Den Aktivitäten der Redaktion in dieser Hinsicht schließt sich die Interessengemeinschaft „Fairness, Transparenz und Gerechtigkeit in der Rechtspflege“ (FTGR) an. Wer sich ebenfalls gegen SLAPP-Klagen engagieren möchte, kann sich bei Christine Kern unter ihrer e-mail-Adresse Christine Kern ckern199@gmail.com oder unter der Adresse der IG FTGR info@verein-ftgrev.de melden.

16 Antworten

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