Der vom Bundesverband „Förderung von Transparenz und Gerechtigkeit in der Rechtspflege e.V.“ (FTGR) am 20.08.2014 gestellte Insolvenzantrag beim Amtsgericht Neustadt wurde mangels Masse abgelehnt. Mit Urteil vom 15.12.2014 hat das Insolvenzgericht entschieden, dass der Verein gelöscht und aus dem Vereinsregister Ludwigshafen gestrichen wird. Grund des Insolvenzantrages war eine Klage der Haßlocher Gemeindewerke auf eine einstweilige Verfügung, weil eine vom Arbeitskreis erarbeitete Studie im Internetportal https://rrredaktion.eu veröffentlicht wurde. Da die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten vom Bundesverband nicht mehr bezahlt werden konnten und dadurch zahlungsunfähig wurde, musste der Verein, um sich nicht der Insolvenzverschleppung schuldig zu machen, einen Insolvenzantrag stellen.

Die ehemaligen Vereins- und Vorstandsmitglieder haben sich nun zu einer Interessengemeinschaft „Justizgeschädigter“ zusammengeschlossen und führen ihre Aktivitäten in gleicher Weise weiter. Am 31. Januar trifft sich die Gruppe, um darüber zu entscheiden, ob wieder ein neuer Verein gegründet wird oder ob die Arbeit als Interessengemeinschaft weiter geführt wird.

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