Antrag: Eine Studie über „Mobbing“ und „Cybermobbing“ soll erstellt werden

Der Arbeitskreis des Vereins „Förderung von Transparenz und Gerechtigkeit in der Rechtspflege Rheinland-Pfalz e.V.“ (FTGR) unter der Federführung von Cordula Butz-Cronauer hat einen Antrag an die Mitgliederversammlung des Vereins gestellt, eine Studie über „Mobbing“ und „Cybermobbing“ erstellen zu lassen. Außerdem regt sie die Gründung einer Stiftung für einen „Sozailfonds“ an. Durch die Einrichtung eines „Sozialfonds“ sollen sozial schwache Familien gefördert werden können. Durch die Erstellung der Studie „Mobbing“ und „Cybermobbing“ soll herausgefunden werden, warum Menschen ausgegrenzt und ins soziale Abseits getrieben werden. Und hier der Original-Antrag des Arbeitskreises FTGR:

„A n t r a g
Erstellung einer Studie „Mobbing“ und „Cybermobbing“
Gründung einer Stiftung und Einrichtung eines „Sozialfonds“


Sehr geehrte Mitglieder des Vereins,

hiermit stellt der Arbeitskreis des FTGR e.V. unter der Federführung von Cordula Butz-Cronauer den Antrag, die Erstellung einer Studie „Mobbing“ und „Cybermobbing“ und die Gründung einer Stiftung beschließen zu lassen, um einen „Sozialfonds“ einzurichten.

Begründung:
Der Arbeitskreis hat ein Konzept „Jugend und Soziales“ erarbeitet, damit der FTGR eine Studie zum Thema „Mobbing und Cybermobbing“ erstellen kann. Außerdem soll eine Stiftung „Sozialfonds“ ins Leben gerufen werden, um sozial schwachen Familien für eine Förderung besser helfen zu können.

Der Arbeitskreis des Vereins „Förderung von Transparenz und Gerechtigkeit in der Rechtspflege Rheinland-Pfalz e.V.“ (FTGR) hat unter der Federführung von Cordula Butz-Cronauer ein Konzept erarbeitet, wie man den Themen „Mobbing und Cybermobbing“ auf den Grund gehen kann. Anhand des Konzeptes soll in einer Studie herausgearbeitet werden, warum Menschen ausgegrenzt und durch „Mobbing“ und „Cybermobbing“ ins soziale Abseits gedrängt werden. Auch soll herausgefunden werden, warum in der heutigen Zeit noch junge Menschen verhungern müssen. Weil das Speyerer Beispiel von 2007, wo ein Jugendlicher in der eigenen Wohnung verhungert ist, durch alle Medien ging, soll nun herausgefunden werden, warum damals so etwas überhaupt passieren konnte. Der Arbeitskreis des FTGR will diesen Fall aufgreifen und eine Studie darüber erstellen, damit möglicherweise anderen Menschen geholfen und so etwas nicht mehr passieren kann. Die Studie soll juristisch begleitet werden. Dem Vorschlag des Arbeitskreises soll daher die Mitgliederversammlung in ihrer nächsten Mitgliederversammlung zustimmen.

Durch eine Studie soll nun auch herausgefunden werden, welche Beweggründe es gibt, dass Menschen ausgegrenzt werden,  weshalb Menschen in der heutigen Zeit noch verhungern müssen und warum die Sorgfaltspflicht von kranken Jugendlichen immer wieder verletzt wird.  Durch „Mobbing“ und „Cybermobbing“ würden immer mehr Menschen krank und würden in eine Depression verfallen, so dass sie nicht nur den Sozialstaat finanziell belasten, sondern auch die Krankenkassen. Fachleute sind sich einig, dass durch Erkrankungen von Depressionen, Menschen oft nicht mehr in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu erledigen. Oft liege es aber auch am sozialen Umfeld, die junge Menschen in eine solche Lage bringe, sind sich die Mitglieder des Arbeitskreises einig. Oftmals seien aber auch Krankheiten genetisch bedingt, so dass bereits Eltern und Geschwister davon betroffen seien. Von daher würden solche Entwicklungen nicht immer rechtzeitig erkannt und daher komme Hilfe oftmals zu spät. Der Arbeitskreis will erreichen, dass für solche Missstände eine Lösung gefunden wird und das „soziale Miteinander“ wieder in den Mittelpunkt unserer Gesellschaft rückt. Dies sei im frühen Kindesalter zu Hause,  in der Schule, in den Kindergärten, aber auch im Vereinsleben möglich, wo gerade Teamarbeit eine wichtige Rolle spielt. Nur wer das Miteinander lerne, könne auch Leistung erbringen, sind sich die Initiatoren sicher. Der Arbeitskreis will daher die Gründung einer Stiftung anregen, damit ein „Sozialfonds“ für solche Zwecke eingerichtet werden kann.

Der Arbeitskreis bittet den Verein FTGR e.V., ihrem Antrag in ihrer Mitgliederversammlung am 9.11.2013 zuzustimmen. Es wird um wohlwollende Entscheidung unseres Antrages gebeten.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Cordula Butz-Cronauer“

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