Teilen eines Zitates auf Facebook bezüglich des Isalam ist durch die „freie Meinungsäußerung“ gedeckt
Wieder einmal geht es um „freie Meinungsäußerungen“, die man durch die Staatsanwaltschaft einschränken lassen wollte. Ein solcher politisch brisanter Fall wurde am vergangenen Donnerstag vor dem Amtsgericht Rostock verhandelt. Vorwurf des anklagenden Staatsanwaltes: Der Rotstocker Polizeibeamte Björn M. (53) habe sich der Teilung des Spruchs auf Facebook „Der Islam gehört zu Deutschland wie Scheiße auf den Esstisch“, einer mutmaßtlichen Beleidigung strafbar gemacht. Das sah die Amtsrichterin des Amtsgerichts Roßstock allerdings anders. Sie sprach den Polizisten frei. Das beanstandete Zitat sei „von der Meinungsäußerung“ gedeckt, schreibt die BILD Zeitung am 14.10.2021. Das Gericht sehe zudem eine andere Bedeutung des Zitats als die Staatsanwaltschaft.
Hier der komplette Bericht der BILD Zeitung vom 14.10.2021:
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