Rückblick auf eine erfolgreiche Arbeit
Vor 10 Jahren, also am 19.11.2011, wurde der Verein „Fairness, Transparenz und Gerechtigkeit in der Rechtsprechung“ (FTGR) gegründet. Eingeladen zur Vereinsgründung war die damalige Präsidentin des Landgerichts Frankenthal, Irmgard Wolf, die den Vereinsgründern einen Vortrag halten wollte. Daraus ist allerdings nichts geworden, weil sie kurzfristig ihre Teilnahme abgesagt hatte. Die Neue Rheinische Zeitung hatte am 30.11.2011 darüber berichtet.
Sehr schnell hatte sich der Verein etabliert, später wurde sogar ein Bundesverband gegründet. Inzwischen engagieren sich die Mitglieder als Interessengemeinschaft, die sich in einem Netzwerk von Gleichgesinnten zusammengeschlossen haben.
Bereits kurz nach der damaligen Gründung forderte der FTGR mit Schreiben vom 15.01.2012 von allen 16 Bundesländern und dem Bund die unverzügliche Herstellung der richterlichen Exekutivunabhängigkeit auf Landesebene nach den Kriterien der Europäischen Union und des Grundgesetzes. Diese Forderungen wurden seinerzeit auch allen Landtagspräsidenten mitgeteilt. Von allen Bundesländern hatte die Vorsitzende Karin Hurrle damals auch einen Zwischenbescheid bekommen, dass die Forderungen bearbeitet werden.
Weiter hieß es in dem Schreiben: „Zur Begründung ihrer Forderung führt der Verein an, dass es in der Empfehlung des Europarates über die Rolle der Richter und in den Kriterien der Europäischen Union über die Aufnahme neuer Mitgliedsländer heiße: „Die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Behörde sollte von der Exekutive unabhängig sein“. In Frankreich, Spanien, Italien, Norwegen, Dänemark und in den Niederlanden würden diese Kriterien bereits erfüllt, in Deutschland allerdings immer noch nicht, heißt es in dem Schreiben weiter. Wenn Deutschland nicht schon Kernland der EU wäre, wäre es auf jeden Fall „ein problematischer Beitrittskandidat“, meint der Verein und verweist auf einen Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 6.4.2006 von Dr. Heribert Prantl.
Auch Artikel 97 Grundgesetz verlange unmissverständlich, dass die Richter unabhängig sein sollen. Im Grundgesetz sei die rechtsprechende Gewalt grundsätzlich nicht Teil der Exekutive. Sie sei deshalb auch keiner Ministerialverwaltung anvertraut. Die Ministerien sollten nach Meinung des Vereins nur Hilfsdienste leisten, damit die Gerichte ihre Aufgaben erfüllen können. Zur Zeit würde die Justiz jedoch von der Exekutive mit Personal ausgestattet und auch verwaltet. Die Exekutivunabhängigkeit deutscher Richter sei europaweit bekannt und würde von allen als Verstoß gegen die EU-Kriterien und Verfassungsgrundsätze Volkshoheit und Gewaltentrennung beanstandet, bemängeln die Vorstandsmitglieder von FTGR Rheinland-Pfalz. Unabhängigkeit verlange die Trennung der Rechtsprechung von der Exekutive. Wegen der Wichtigkeit der Erfüllung dieser längst überfälligen EU- und GG-Kriterien seitens Deutschlands sei die Behandlung im Petitionsausschuss aller Bundesländer ein wichtiger Ansatz, um diese Forderungen diskutieren zu können“.
Diese Aktivitäten des FTGR blieben zumindest nicht ungehört, denn der FTGR bekam danach hohen Besuch aus Berlin, und zwar von Werner Kannenberg, Direktor des Bundesjustizministeriums, der sein Buch „Selbstverwaltung der Judikative“ vorstellte. Im Studio des Offenen Kanals wurde mit ihm ein Interview aufgezeichnet. Die Moderation hatte Cordula Butz-Cronauer übernommen, siehe diesen Videobeitrag:
Nach zehn Jahren erfolgreicher Arbeit will nun die Interessengemeinschaft ihre Aktivitäten mit Gleichgesinnten weiterführen. Vor einem Tag hat daher das Mitglied Christine KERN die Petition „Justizreform“ auf den Weg gebracht. Und alle hoffen auf viele Unterstützer und Unterzeichnung dieser Petition. Und hier zur Petition:
Die Interessengemeinschaft FTGR hat aus dem Newsletter von LTO erfahren, dass sich Frau Professorin Drenkhahn von den Law Clinics der FU Berlin und die Uni Göttingen mit Hochschullehrer-Kollegen Kai Ambos, Stefan König und Carsten Momsen zusammengeschlossen und das Projekt „Fehlurteil und Wiederaufnahme“ ins Leben gerufen hat. Studierende sollen künftig strafrechtliche Urteile genauer unter die Lupe nehmen und mit Hilfe von erfahrenen StrafverteidigerInnen prüfen, ob sich im konkreten Fall ein Wiederaufnahmeverfahren lohnt. LTO hatte am 05.11.2021 darüber berichtet, hier der LINK dazu:
Vom FTGR ist außerdem geplant, Anfang des nächsten Jahres, eine kleine Jubiläumsveranstaltung durchzuführen und alle Aktivisten dazu einzuladen. Es wird noch rechtzeitig darüber berichtet. Wer Näheres über die Aktivitäten der Interessengemeinschaft FTGR erfahren möchte, kann sich unter der e-mail-Adresse info@verein-ftgrev.de an die Organisatoren wenden. Weitere Informationen unter https://verein-ftgrev.de/
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